Erstgespräch
Sie können gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, für das eine Pauschalgebühr von 150€ netto erhoben wird.
Bei einer weiterführenden Zusammenarbeit entfällt diese Gebühr.
Leistungen von A-Z
- Anzeige einer selbständigen Tätigkeit bei den Behörden
- Bescheinigungen (§ 48b EstG, § 13b UstG, Unbedenklichkeitsbescheinigung uvm.)
- Betriebliche Steuererklärungen
- Betriebsprüfungen betreuen
- Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertung (BWA)
- Buchführung
- Einkommensteuerberatung
- Einnahmenüberschussrechnung
- Einnahmen über die Werbungskosten
- Einspruch / Rechtsbehelf
- Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
- Erstgespräch
- Feststellungserklärung
- Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
- Lohnabrechnung
- Lohnsteuerermäßigung
- Steuernummer und Steuer ID
- Steuerklassenwechsel
- Steuerliche Vertretung allgemein oder in speziellen Verfahren (z.B. im Vollstreckungsverfahren)
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Veröffentlichung Bundesanzeiger
- Zusammenfassende Meldungen
- Alles sonstigen Tätigkeiten, die zur Wahrung Ihrer Interessen ggü. der Finanzverwaltung erforderlich sind.