Erstgespräch

Sie können gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren, für das eine Pauschalgebühr von 150€ netto erhoben wird. Bei einer weiterführenden Zusammenarbeit entfällt diese Gebühr.


Leistungen von A-Z

  • Anzeige einer selbständigen Tätigkeit bei den Behörden
  • Bescheinigungen (§ 48b EstG, § 13b UstG,  Unbedenklichkeitsbescheinigung uvm.)
  • Betriebliche Steuererklärungen
  • Betriebsprüfungen betreuen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Auswertung (BWA)
  • Buchführung
  • Einkommensteuerberatung
  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Einnahmen über die Werbungskosten
  • Einspruch / Rechtsbehelf
  • Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss
  • Erstgespräch
  • Feststellungserklärung
  • Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht
  • Lohnabrechnung
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Steuernummer und Steuer ID
  • Steuerklassenwechsel
  • Steuerliche Vertretung allgemein oder in speziellen Verfahren (z.B. im Vollstreckungsverfahren)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Veröffentlichung Bundesanzeiger
  • Zusammenfassende Meldungen
  • Alles sonstigen Tätigkeiten, die zur Wahrung Ihrer Interessen ggü. der Finanzverwaltung erforderlich sind.

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Rechtliches

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